Sachkundiger für kraftbetätigte Fenster, Türen & Tore nach ASR A1.7 & UVV
N+S Staplerservice prüft umfassend, systematisch und praxisnah
Die regelmäßige Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore nach ASR A1.7 und Torprüfung nach UVV ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und dient dem Zweck, Defekte und Risiken an Fenstern, Türen und Toren auszuschließen bzw. zu identifizieren und dokumentieren. Geprüft werden Aspekte der Sicherheit und Funktionalität. Zur Prüfung der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore berechtigt ist ein nach BGR 23 ausgebildeter Sachkundiger.
Warum müssen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore regelmäßig geprüft werden?
Halb- oder vollautomatische Fenster, Türen und Tore werden im täglichen Logistik- und Publikumsverkehr täglich stark beansprucht – und können daher mit der Zeit verschleißen. Funktionieren sie nicht, wie sie sollen, werden sie schnell zur Gefahrenquelle für die im Unternehmen befindlichen Personen. Eine regelmäßige strenge Kontrolle ist deshalb unerlässlich, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, Zulieferer und Kunden zu gewährleisten.
Welche Fenster, Türen und Tore sind prüfpflichtig?
Laut Definition unterliegen alle Fenster, Türen und Tore, die mithilfe eines Antriebs bewegt werden können, der gesetzlichen Prüfpflicht. Rechtliche Grundlage hierfür war neben Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung bis 2009 die BGR 232, abgelöst wurde sie durch die Technischen Regelungen für Arbeitsstätten (ASR 1.7).
Wann muss eine Prüfung erfolgen?
Eine erste Prüfung ist gesetzlich bereits vor der ersten Inbetriebnahme erforderlich. Danach gilt eine mindestens jährliche Prüfpflicht. Nach wesentlichen baulichen Veränderungen im Unternehmen muss ebenfalls neu geprüft werden. Zur Prüfung müssen gesetzlich geforderte, überprüfte Messgeräte eingesetzt werden.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Zur eigenverantwortlichen Durchführung der Prüfung nach ASR 1.7 sind ausschließlich Personen mit entsprechender Ausbildung berechtigt. Prüfen darf demnach, wer entsprechende Seminare (z. B. bei TÜV oder Dekra) besucht und die Ausbildung zum Sachkundigen erfolgreich abgeschlossen hat. Im Rahmen dieser Ausbildung werden die Grundlagen der Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Betrieb vermittelt. Die bestandene Prüfung wird mit einer Urkunde dokumentiert.
Die befähigte Person ist über Aufbau und Handhabung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren informiert und kennt die entsprechenden DGUV-Regelungen. Sie weiß, wie Schäden zu bewerten sind, was im Schadensfall getan werden muss und wie das Schadensbehandlungsverfahren zu erfolgen hat.
Wie läuft die Prüfung ab?
Die zur Prüfung befähigte Person kontrolliert die Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Fenstern, Türen und Toren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und Herstellervorgaben. Hierfür kommen ausschließlich zugelassene Messgeräte zum Einsatz. Die Prüfung unterliegt dem Zweck, sicherheitstechnische Mängel zu identifizieren, damit diese umgehend abgestellt werden können.
Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert und zur späteren Einsicht aufbewahrt.
Der nächste Prüftermin steht an? Gern übernimmt eine sachkundige Person unseres Teams die Prüfung von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren in Ihrem Unternehmen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gern telefonisch oder via Kontaktformular an uns wenden.